Sie haben Fragen zum Thema Biogas?
Wir beantworten sie gern. Wenden Sie sich dazu gern an Herrn Richert.
Mit der zunehmenden Nutzung von Biogas wird auch hinterfragt, ob zwischen der Produktion von Nahrungsmitteln und dem Anbau von Energiepflanzen eine Flächenkonkurrenz entsteht. Die mea geht hierbei konsequent den Weg der Erzeugung von Biogas aus tierischen Nebenprodukten (Rindergülle und Festmist) sowie zu einem kleinen Teil aus Futterresten aus den angeschlossenen Tierhaltungen. Flächenkonkurrenzen zur Nahrungsmittelproduktion können so weitgehend ausgeschlossen werden.
Seit Anfang 2017 verpflichtet die novellierte Störfallverordnung (12. BImSchV) Betreiber von Biogasanlagen, die dem Störfallrecht unterliegen, bestimmte anlagenbezogene Informationen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Im Portfolio der mea befinden sich zwei Biogasanlagen welche hierunter fallen.
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